Höchster Gerichtshof in Italien urteilt: Cannabisanbau für den eigenen Konsum ist kein Verbrechen

In einer wegweisenden Entscheidung hat das italienische Kassationsgericht entschieden, dass das Anbauen einer kleinen Anzahl von Cannabis-Pflanzen im Hinterhof kein Verbrechen darstellt. Die Entscheidung erfolgte in Antwort auf einen Berufungsantrag eines jungen Mannes, der des Drogenbesitzes beschuldigt worden war. Das Berufungsgericht von Neapel hatte zuvor das ursprüngliche Urteil teilweise überarbeitet und den Angeklagten von dem Verbrechen freigesprochen.

Die letzte Entscheidung vom 24. Februar markiert eine Verschiebung in der Herangehensweise des Obersten Gerichts zu Cannabis-bezogenen Straftaten. Die Richter stellten fest, dass der Angeklagte ein regelmäßiger Benutzer war und es keine Beweise dafür gab, dass das von ihm angebaute Cannabis für den Verkauf oder die Verteilung an Dritte bestimmt war. Darüber hinaus wurde der Anbau mit rudimentären Techniken durchgeführt, was zu einer begrenzten Anzahl von Pflanzen und einer vernachlässigbaren Menge an Substanz führte.

Durch die Anwendung dieser Kriterien bestätigte das Gericht die Unschädlichkeit des Verhaltens des Angeklagten. Sie erkannten an, dass die gefundene Substanz ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt war, ohne Anzeichen dafür, dass der Angeklagte beabsichtigte, das Produkt zu verkaufen oder zu verteilen. Darüber hinaus war der Anbau auf einen begrenzten Umfang beschränkt und wurde mit grundlegenden Methoden durchgeführt.

Diese wegweisende Entscheidung setzt einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft. Sie erkennt die wachsende Akzeptanz von Cannabis für persönliche Gründe an und erkennt das minimale Risiko, das von der kleinskaligen Kultivierung für den persönlichen Gebrauch ausgeht. Die Entscheidung wurde von Befürwortern einer Drogenpolitikreform begrüßt, die sie als Schritt zu einem rationaleren und evidenzbasierten Ansatz zu Drogengesetzen betrachten.

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