Höchster Gerichtshof in Italien urteilt: Cannabisanbau für den eigenen Konsum ist kein Verbrechen

In einer wegweisenden Entscheidung hat das italienische Kassationsgericht entschieden, dass das Anbauen einer kleinen Anzahl von Cannabis-Pflanzen im Hinterhof kein Verbrechen darstellt. Die Entscheidung erfolgte in Antwort auf einen Berufungsantrag eines jungen Mannes, der des Drogenbesitzes beschuldigt worden war. Das Berufungsgericht von Neapel hatte zuvor das ursprüngliche Urteil teilweise überarbeitet und den Angeklagten von dem Verbrechen freigesprochen.