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{"id":551,"date":"2023-07-21T17:53:09","date_gmt":"2023-07-21T15:53:09","guid":{"rendered":"http:\/\/homegrowpro.de\/?p=551"},"modified":"2023-07-21T17:53:10","modified_gmt":"2023-07-21T15:53:10","slug":"mutlos-restriktiv-besser-als-garnichts-absurditaeten-des-referentenentwurf-des-cang","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/homegrowpro.de\/2023\/07\/21\/mutlos-restriktiv-besser-als-garnichts-absurditaeten-des-referentenentwurf-des-cang\/","title":{"rendered":"Mutlos, restriktiv, besser als garnichts – Absurdit\u00e4ten des Referentenentwurf des CanG"},"content":{"rendered":"

Dieser Artikel ist ein Update auf den Leak des CanG aus dem Bundesgesundheitsministerium, den ich in einem Beitrag vom 10.05.2023 <\/a>diskutiert habe. Der aktuelle Referentenentwurf ist am 06.07.2023 auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums ver\u00f6ffentlicht worden und befindet sich aktuell (Stand 21.07.2023) im Gesetzgebungsprozess. Eine digitale Kopie des Entwurfes kann hier<\/a> heruntergeladen werden.<\/p>

Er beschr\u00e4nkt sich auf den Aspekt des „Eigenanbaus“ und die absurden Handlungsabl\u00e4ufe, die am Ende dazu f\u00fchren ob und wie man legal Cannabis konsumieren darf. <\/p>

Was ist eigentlich Cannabis laut diesem Gesetz?<\/h2>

Sorgfalt ist ein Stichwort, dass h\u00e4ufiger fallen wird, wenn es um die Diskussion dieses Gesetzes geht. In \u00a7 1 auf Seite 6 wird definiert, was man unter den verschiedenen Begriffen rund um Cannabis zu verstehen hat. Das ist wichtig um bestimmte andere Paragraphen genauer zu verstehen und offensichtliche Fallstricke zu entlarven:<\/p>

  1. Marihuana: die getrockneten Bl\u00fcten und bl\u00fctennahen Bl\u00e4tter der Cannabispflanze.
    Das, was am Ende im Grinder landet.<\/em>
    <\/li>\n\n
  2. Haschisch: das abgesonderte Harz der Pflanze.
    Alles, was mit der Extraktion der Trichome oder ihres Inhalts zusammenh\u00e4ngt.<\/em>
    <\/li>\n\n
  3. Stecklinge: Jungpflanzen […], die zur Anzucht verwendet werden […] und \u00fcber keine Bl\u00fctenst\u00e4nde […] verf\u00fcgen.
    <\/li>\n\n
  4. Vermehrungsmaterial: Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen
    Also alles aus Punkt 3 inklusive Seeds.<\/em>
    <\/li>\n\n
  5. Cannabis:
    a) Marihuana (Siehe 1.)
    b) Haschisch
    c) Canabispflanzen, Teile von Cannabispflanzen
    d) pflanzliche Wirkstoffe von Cannabispflanzen

    Also alles, was in den Punkten 1, 2 und 3 genannt ist, inklusive Pflanzenmaterial.<\/em>
    <\/li>\n\n
  6. Nutzhanf
    Alles, was laut EU Sortenkatalog des jeweiligen Jahres an Hanfsorten angebaut werden kann. Der THC-Gehalt dieser Sorten liegt regelm\u00e4\u00dfig bei 0,3% THC und ist nur bedingt f\u00fcr diesen Beitrag relevant.<\/em> <\/li><\/ol>

    Diese Unterscheidung wird zwar gemacht, aber oft wohl einfach ignoriert. Da wusste die rechte Hand nicht, was die linke definiert hat.<\/p>

    Legaler Eigenanbau scheitert direkt auf Seite 9<\/h2>

    In \u00a7 3 wird der Besitz geregelt:<\/p>

    Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist der Besitz von bis zu 25
    Gramm Cannabis <\/strong>zum Eigenkonsum erlaubt. Der Besitz von mehr als 25 Gramm Cannabis<\/strong>
    ist nur erlaubt innerhalb des befriedeten Besitztums einer Anbauvereinigung mit einer Erlaubnis nach \u00a7 11 Absatz 1.<\/p>
    Referentenentwurf des CanG vom 21.07.2023<\/a> \u00a73, Seite 9<\/cite><\/blockquote>

    25 Gramm, das ist jetzt keine Menge, die man mal eben am Wochenende vernichtet, aber es ist auch nicht die Welt. Ausnahmen gibt es lediglich nach \u00a711 Absatz 1, also wenn man eine Anbauvereinigung ist. Die Begr\u00fcndungen auf Seite 86 konkretisieren das nochmal:<\/p>

    Die erlaubte H\u00f6chstbesitzmenge f\u00fcr Erwachsene liegt bei 25 Gramm (Satz 1). Hieran kn\u00fcpfen auch die Strafvorschriften an, vgl. Kapitel 7.<\/strong> Besitz meint die tats\u00e4chliche Sachherrschaft im privaten oder \u00f6ffentlichen Raum. Darunter fallen der Besitz im Bereich der Wohnung sowie das pers\u00f6nliche Mitf\u00fchren im \u00f6ffentlichen Raum. <\/strong>Die Besitzmenge muss ausschlie\u00dflich f\u00fcr den pers\u00f6nlichen Eigenkonsum von Cannabis durch die unmittelbare Besitzerin oder den unmittelbaren Besitzer bestimmt sein.<\/p>Referentenentwurf des CanG vom 21.07.2023<\/a> Begr\u00fcndung zu \u00a73, Seite 86<\/em><\/cite><\/blockquote>

    Das zeigt, dass es sich weder um ein Versehen noch um ein Irrtum handelt. Wichtig ist auch, dass hier „Cannabis“ steht, nicht etwa „Marihuana“. Wir erinnern uns: Cannabis ist der Oberbegriff f\u00fcr alles m\u00f6gliche, das in Bezug zur Pflanze steht. Also ist hier streng genommen auch die Pflanzenmasse nicht bl\u00fchender Pflanzen im vegetativen Stadium gemeint.<\/p>

    Selbst der Versuch des Eigenanbaus bleibt illegal<\/h2>

    \u00a7 36 regelt die Strafvorschriften. Die sind allgemein eine Abmilderung dessen, was im BtmG aktuell steht und stellen mitnichten eine Liberalisierung dar! So steht dort zur maximalen Besitzmenge und Pflanzenanzahl:<\/p>

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer<\/p>\n\n

    1. entgegen \u00a7 2 Absatz 1 Nummer 1 oder \u00a7 3 Absatz 1 Satz 1 mehr als 25 Gramm Cannabis besitzt,
      <\/li>\n\n
    2. entgegen \u00a7 2 Absatz 1 Nummer 2 oder \u00a7 9 Absatz 1 Nummer 1 mehr als drei weibliche Cannabispflanzen gleichzeitig anbaut, […]<\/li><\/ol>Referentenentwurf des CanG vom 21.07.2023<\/a> \u00a7 36, Seite 30<\/em><\/cite><\/blockquote>

      Sowie <\/p>

      (2) In den F\u00e4llen des Absatzes 1 Nummer 1, […] ist der Versuch strafbar.<\/p>Referentenentwurf des CanG vom 21.07.2023<\/a> \u00a7 36, Seite 3<\/em>1<\/cite><\/blockquote>

      Nochmal: Da steht nicht Marihuana sondern Cannabis<\/strong>. Jeder Grower wei\u00df, dass eine Cannabispflanze zuerst gegrowt werden muss, bis man gesetzlich definiertes getrocknetes Bl\u00fctenmaterial, also Marihuana besitzt. Das Gesetz ist hier in \u00a7 1 recht eindeutig. Diese Sorgfalt der unterschiedlichen Definitionen hat man bei den meisten Strafvorschriften direkt \u00fcber den Haufen geworfen.<\/p>

      Somit kann man nach dem Gesetz durchaus jeden Versuch des Eigenanbaus als Versuch werten mehr als 25 Gramm besitzen zu wollen. Und das ist strafbar. Das wird auch durch die Begr\u00fcndungen nicht aufgeweicht, da sich der Gesetzgeber hier nicht an die eigene Terminologie halten will. Man legt es sogar recht scheinheilig positiv f\u00fcr den Nutzer aus:<\/p>

      Der Besitz und Erwerb von Cannabis sind nach \u00a7 36 Absatz 1 Nummer 1 bzw. Nummer 8
      erst bei \u00dcberschreiten der Menge von 25 Gramm strafbar. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob
      das Cannabis auf dem Schwarzmarkt oder auf legalem Weg erworben wurde. Dieser Ansatz ist sachgerecht, um die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zu entlasten sowie aufwendige und
      unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige labortechnische Untersuchungen zu vermeiden.<\/p>
      Referentenentwurf des CanG vom 21.07.2023<\/a> Begr\u00fcndungen f\u00fcr \u00a7 36, Seite <\/em>126<\/cite><\/blockquote>

      Hier fehlt komplett die Ausnahme f\u00fcr privaten Eigenanbau. Wir erinnern uns: Im Leak vom April <\/a>war das noch enthalten. So hie\u00df es:<\/p>

      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer […]<\/p>\n\n

      3. unerlaubt im Bereich der Wohnung oder des befriedeten Besitztums eine Jahresernte von mehr als drei Cannabispflanzen besitzt.<\/p>Arbeitsentwurf des CanG vom 28.04.2023<\/a> \u00a7 41 (Strafvorschriften), Seite <\/em>31<\/cite><\/blockquote>

      In diesem Entwurf war das Wort Jahresernte zweimal enthalten und entlastet Homegrower derart, dass eine nicht weiter begrenzte Menge, die „Ernte“ und nicht Cannabis oder Marihuana genannt wurde, zuhause vorgehalten werden durfte. <\/p>

      Dieser Begriff entf\u00e4llt vollst\u00e4ndig im aktuellen Entwurf und macht somit wie dargestellt wurde selbst den Versuch des Eigenanbaus strafbar, da davon auszugehen ist, dass die Pflanzen zwischen Keimung und Ernte mehr als 25 Gramm wiegen. Der drogenpolitische Sprecher Dirk Heidenblut sah sich direkt nach der Ver\u00f6ffentlichung des Referentenentwurfs gezwungen von einer „schlechten Formulierung“ oder „schlechten \u00dcberlegung“ zu sprechen. Das Zitat kann man zu Beginn dieses Videos <\/a>von Hightere Gedanken nachvollziehen.<\/p>

      Growkultur? Fehlanzeige<\/h2>

      Die moderne Growkultur von Cannabis ist \u00e4lter als ich denken kann. Ich will hier auch keine Geschichtsstunde aufmachen. Fakt ist, dass auch dieser Entwurf die Growkultur auf Sparflamme h\u00e4lt. Lassen wir mal den Fauxpas mit der Maximalmenge und den recht lapidaren Umgang mit eigenen Begriffsdefinitionen au\u00dfer acht, so ergeben sich trotzdem schwerwiegende Einschr\u00e4nkungen:<\/p>